Das Unfallgutachten ist immer dann kostenlos, wenn ein Unfall eindeutig durch die Schuld einer anderen Person verursacht wurde (Fremdverschulden). In diesem Fall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Unfallgutachten.
Das Unfallgutachten ist immer dann kostenlos, wenn ein Unfall eindeutig durch die Schuld einer anderen Person verursacht wurde (Fremdverschulden). In diesem Fall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Unfallgutachten.